Hilfreiche Informationen

Notfälle und Krisen

Notfall nach unseren Öffnungszeiten

In Notfällen! wählen Sie die Tel: 112

Außerhalb unserer Sprechzeiten sind wir bis 19:00 Uhr telefonisch unter der Praxis-Notfallhandynummer erreichbar.

Kinderärztliche Notfalldienst
Montag bis Freitag: 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr 
Tel.: 116117

Kinderärztlichen Notfalldienst am Wochenende und an Feiertagen
im Klinikum am Steinenberg: Steinenbergstraße 31 in Reutlingen
9:00–13:00 Uhr und 15:00–20:00 Uhr

Bei Vergiftung
Giftnotrufberatung
Freiburg: 0761/ 19240 oder 
Erfurt 0361/730730
oder www.giftberatung.degiftinfo@kkl200.ukl.uni-freiburg.de

Bei Verbrennungen
www.paulinchen.de

Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel.: 116117

Spezielle Notfalldienste
Auge: 0180 1929348
HNO: 0180 6070711
Zahn: 0180 5911640

Wichtige Organisationen

Kinderunfälle: 
https://www.kindersicherheit.de/

Schreiender Säugling
Krisentelefon und Erste Hilfe für Eltern, Tel.: 0800 71 00 900

Medizinische Kinderschutz-Hotline
für Fachkräften im Gesundheitswesen, 24/7 verfügbare Telefonberatung 
Tel.: 0800 192 1000
www.kinderschutzhotline.de

Bei Missbrauch:
https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html

https://www.wirbelwind-reutlingen.de/

Beratung Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit:
Department für Experimentelle und klinische Pharmakologie und Toxikologie
Universitätsklinikum Tübingen
Abteilung Klinische Pharmakologie
Tel.: 07071 29 74923

Kummer und Sorgen:

Elterntelefon
montags – freitags 9:00-11:00 Uhr
dienstags und donnerstags 17:00-19:00
Tel.: 0800-1110550 (kostenlos vom Handy- oder Festnetz)
https://www.nummergegenkummer.de/elterntelefon.html

Kinder und Jugendtelefon (von Jugendliche für Kinder und Jugendliche): 
Montag bis Samstag 14:00 Uhr – 20:00 Uhr 
Tel.: 116111 (kostenlos vom Handy- oder Festnetz)
E-Mail-Beratung: www.nummergegenkummer.de

Rezepte

Wenn sie ein Wiederholungsrezept auf Grund einer chronischen Erkrankung brauchen, würden wir Sie bitten uns dieses mind. zwei Tage vorher tel. mitzuteilen. So können wir die Rezepte vorbereiten und lange Wartezeiten vermeiden. 

Neue Medikamente oder Arzneimittel für akute Erkrankungen dürfen wir nur nach Arztkontakt ausstellen.

Heilmittelrezepte

Heilmittelrezepte sind Rezepte für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie (Krankengymnastik). Für die Erstausstellung müssen Sie und Ihr Kind sich immer persönlich vorstellen, auch wenn die Empfehlung hierfür von einem anderen Arzt stammt. 

Bei Folgerezepten sollte ein Bericht des entsprechenden Therapeuten in der Praxis vorliegen. Spätestens nach dem 2. Folgerezept wünschen wir uns zudem einen persönlichen Kontakt um den Verlauf, die Zufriedenheit mit dem Voranschreiten und dem weiteren Vorgehen mit Ihnen zusammen besprechen zu können.

Überweisungen

Zu anderen Ärzten oder Kliniken muss eine Überweisung – für Kliniken im gleichen Quartal – erfolgen. Bitte informieren Sie uns über den Grund zur Überweisung. Oft muss aber zuvor eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

Schulbescheinigung

Eltern sollen und dürfen für ihr krankes Kind entscheiden, ob es in die Schule kann. Sie kennen ihr Kind am Besten. Bis zu 10 Tagen Krankheit haben sie das Recht und die Pflicht ihr Kind selber zu entschuldigen. Erst dann gibt es eine Pflicht zur Vorstellung beim Kinder- und Jugendarzt mit ärztlichem Attest. Ausnahmen können natürlich bei häufiger Krankheit und Schulschwänzen bestehen. 

Zur Verordnung des Kultusministeriums

Vorlage einer Schulbescheinigung zum ausdrucken (PDF)

Kindergartenbescheinigung

Bitte füllen Sie alles, was bekannt ist, schon vorher aus: Name, Wohnort, etc.

Sollten Sie bislang noch keine Vorsorge bei uns durchgeführt haben, benötigen wir einen Termin zur Untersuchung hierfür. Bitte vereinbaren sie diesen mit unseren Arzthelferinnen.

Bescheinigung einer Sportärztlichen Untersuchung

Hierbei braucht es immer einer ärztlicher Untersuchung, auch wenn es eine jährliche Folgebescheinigung ist. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür nicht.

Reiseapotheke

Gerade im Sommer werden wir immer wieder von unseren Patient:innen und deren Eltern gebeten ein (rosa) Rezept für Medikamente einer Reiseapotheke auszustellen. Dieses ist uns leider nicht möglich. Die Krankenkassen übernehmen nur die Medikamentenkosten für die Therapie einer bestehenden Erkrankung.
Die Verordnung prophylaktischer Medikamente für den Fall, dass eine Erkrankung eintreten könnte, wird von der Krankenkasse nicht erstattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Rezepte, Überweisungen, Bescheinigungen und Bürokratisches