Hilfreiche Informationen

Wie Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen

Nicht nur in Zeiten von Corona ist es wichtig, dass Sie auf richtigen Schutz achten. Richtiges Händewaschen, Hygiene und Mund-Nasen-Bedeckung richtig anwenden.

Wichtige Organisationen

Notfälle und Krisen

Kinderunfälle: 
https://www.kindersicherheit.de/

Schreiender Säugling
Krisentelefon und Erste Hilfe für Eltern, Tel.: 0800 71 00 900

Medizinische Kinderschutz-Hotline
für Fachkräften im Gesundheitswesen, 24/7 verfügbare Telefonberatung 
Tel.: 0800 192 1000
www.kinderschutzhotline.de

Bei Missbrauch:
https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html

Beratung Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit:
Department für Experimentelle und klinische Pharmakologie und Toxikologie
Universitätsklinikum Tübingen
Abteilung Klinische Pharmakologie
Tel.: 07071 29 74923

Kummer und Sorgen:

Elterntelefon
montags – freitags 9:00-11:00 Uhr
dienstags und donnerstags 17:00-19:00
Tel.: 0800-1110550 (kostenlos vom Handy- oder Festnetz)
https://www.nummergegenkummer.de/elterntelefon.html

Kinder und Jugendtelefon (von Jugendliche für Kinder und Jugendliche): 
Montag bis Samstag 14:00 Uhr – 20:00 Uhr 
Tel.: 116111 (kostenlos vom Handy- oder Festnetz)
E-Mail-Beratung: www.nummergegenkummer.de

Rezepte

Wenn sie ein Wiederholungsrezept auf Grund einer chronischen Erkrankung brauchen, freuen wir uns, wenn sie uns das vorher telefonisch mitteilen. So können wir dieses vorbereiten und lange Wartezeiten vermeiden. 

Neue Medikamente oder Arzneimittel für akute Erkrankungen dürfen wir nur nach Arztkontakt ausstellen.

Heilmittelrezepte

Heilmittelrezepte sind Rezepte für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie (Krankengymnastik). Für die Erstausstellung müssen Sie und Ihr Kind sich immer persönlich vorstellen, auch wenn die Empfehlung hierfür von einem andern Arzt stammt. 

Bei Folgerezepten sollte ein Bericht des entsprechenden Therapeuten in der Praxis vorliegen. Spätestens nach dem 2. Folgerezept wünschen wir uns zudem einen persönlichen Kontakt um den Verlauf, die Zufriedenheit mit dem Voranschreiten und dem weiteren Vorgehen mit Ihnen zusammen besprechen zu können.

Überweisungen

Zu anderen Ärzten oder Kliniken muss eine Überweisung – für Kliniken im gleichen Quartal – erfolgen. Bitte informieren Sie uns über den Grund zur Überweisung. Oft muss aber zuvor eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

Schulbescheinigung

Eltern sollen und dürfen für ihr krankes Kind entscheiden, ob es in die Schule kann. Sie kennen ihr Kind am Besten. Bis zu 10 Tagen Krankheit haben sie das Recht und die Pflicht ihr Kind selber zu entschuldigen. Erst dann gibt es eine Pflicht zur Vorstellung beim Kinder- und Jugendarzt mit ärztlichem Attest. Ausnahmen können natürlich bei häufiger Krankheit und Schulschwänzen bestehen. 

Zur Verordnung des Kultusministeriums

Vorlage einer Schulbescheinigung zum ausdrucken (PDF)

Schule, Kitas & Corona

Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?

In dieser offizielle Hilfe erhalten Sie genaue Informationen wie Sie mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern
und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen,
in Kindertagespflegestellen und in Schulen umgehen können. Sowie die notwendige Bescheinigung zur Wiederzulassung.

Information zu Erkältungssymptomen & Bescheinigung (PDF)

Kindergartenbescheinigung

Bitte füllen Sie alles, was bekannt ist, schon vorher aus: Name, Wohnort, etc.

Sollten Sie bislang noch keine Vorsorge bei uns durchgeführt haben, benötigen wir einen Termin zur Untersuchung hierfür. Bitte vereinbaren sie diesen mit unseren Arzthelferinnen.

Bescheinigung einer Sportärztlichen Untersuchung

Hierbei braucht es immer einer ärztlicher Untersuchung, auch wenn es eine jährliche Folgebescheinigung ist. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür nicht.

Reiseapotheke

Gerade im Sommer werden wir immer wieder von unseren Patient:innen und deren Eltern gebeten ein (rosa) Rezept für Medikamente einer Reiseapotheke auszustellen. Dieses ist uns leider nicht möglich. Die Krankenkassen übernehmen nur die Medikamentenkosten für die Therapie einer bestehenden Erkrankung.
Die Verordnung prophylaktischer Medikamente für den Fall, dass eine Erkrankung eintreten könnte, wird von der Krankenkasse nicht erstattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Rezepte, Überweisungen, Bescheinigungen und Bürokratisches